Das Technische Hilfswerk

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist die Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes. Sie untersteht dem Bundesministerium des Innern.

Seit seiner Gründung im Jahr 1950 ist das THW zu einer unverzichtbaren Säule der Gefahrenabwehr in Deutschland gewachsen. Neben dem per Gesetz definierten Aufgabenkatalog erfüllen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für unsere Gesellschaft einen wertvollen Beitrag, der sich weder verordnen noch bezahlen lässt. Er ist vielmehr vom Wunsch getragen, seinen Mitmenschen zu helfen. (Quelle: thw.de)

Gesetzlicher Auftrag
Die Aufgaben des THW sind im THW-Gesetz wie folgt festgelegt:

1 (2) Das Technische Hilfswerk leistet technische Hilfe:

  1. nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz,
  2. im Ausland im Auftrag der Bundesregierung,
  3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie
  4. bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat.