Bundesanstalt THW
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist die Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes. Sie untersteht dem Bundesministerium des Innern.Seit seiner Gründung im Jahr 1950 ist das THW zu einer unverzichtbaren Säule der Gefahrenabwehr in Deutschland gewachsen. Neben dem per Gesetz definierten Aufgabenkatalog erfüllen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für unsere Gesellschaft einen wertvollen Beitrag, der sich weder verordnen noch bezahlen lässt. Er ist vielmehr vom Wunsch getragen, seinen Mitmenschen zu helfen. (Quelle: thw.de)
Gesetzlicher Auftrag
Die Aufgaben des THW sind im THW-Helferrechtsgesetz wie folgt festgelegt:§ 1 (1) Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse des THW und seiner Helfer.
(2) Das THW ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern. Es hat folgende Aufgaben:
- Technische Hilfe im Zivilschutz
- Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
- Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen.
Weitergehende Information
Weitere Informationen über Auftrag und Arbeit der Bundesanstalt THW erhalten Sie durch den Imagefilm des THW oder auf www.thw.de.Informationen über die regionale Aufstellung des THW erhalten sie auf der Seite Geschäftsführerbereich Bielefeld.
